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| § 1 | Die Beschreibung der Versteigerungsgüter erfolgt mit großer Sorgfalt nach besten Gewissen. Sie |
| können vor der Auktion besichtigt werden. | |
| § 2 |
Das Auktionsunternehmen versteigert ausschließlich im Namen uns auf Rechnung seiner |
| Auftraggeber, der Eigentümer. Falls eigene oder in Mitbesitz befindliche Gegenstände des | |
| Auktionshauses versteigert werden, wird hierauf besonders hingewiesen. Der Verkauf erfolgt wie | |
| besehen. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel und unter Ausschluss | |
| jeglicher Gewähr. | |
| § 3 |
Der Auktionator ist berechtigt, die in der Versteigerungsliste aufgeführten Gegenstände außerhalb der |
| Reihenfolge zu versteigern, zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen oder zu vereinen. | |
| Er kann auch den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. | |
| § 4 | Bei der Versteigerung gelangten Objekte ist mit dem Eigentümer ein Mindestpreis (Limit) vereinbart, mit dessen Ausruf die Versteigerung des Objekts beginnt. |
| § 5 |
Der Auktionator behält sich vor, Beiträge, um die ein neues Gebot mindestens übersteigen muss |
| ( Steigerungsspanne), bei jedem Objekt von Fall zu festzulegen. | |
| § 6 |
Jeder Bieter bleibt an ein abgegebenes Gebot solange gebunden, bis dieser von einem anderen Bieter |
| durch ein höheres gültiges Gebot überboten wird. Falls mehrere ein gleiches Gebot abgeben, | |
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gilt das Gebot, das zuerst in dieser Höhe abgegeben worden ist. Bei etwaigen Zweifeln |
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| oder Unklarheiten über die Geltung eines Gebots entscheidet der Auktionator nach seinem | |
| Ermessen, ob er den Zuschlag erteilt oder die Versteigerung wiederholt. | |
| § 7 |
Der Auktionator kann auch schriftliche Gebote zulassen, die ihm vor der Versteigerung übergeben |
| werden. Die Ausführung erfolgt gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr. | |
| Er wird bei Beginn der Versteigerung des Gegenstandes den Anwesenden vom Vorliegen eines | |
| schriftlichen Gebotes Mitteilung machen, jedoch ist er nicht verpflichtet, die Höhe des Angebots | |
| vor Ausbietung zu nennen. | |
| § 8 |
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Ausrufen eines Gebotes kein höheres Gebot |
| abgegeben wird. Der Zuschlag kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Bieter, dem die Sache | |
| zugeschlagen werden soll, eine Bietnummer vorweist und mit Namen und Adresse in der ausliegenden Bieterliste eingetragen ist. Bieter, die für Dritte bieten, haben vor Beginn der | |
| Auktion die Vollmacht offenzulegen. Bieten Personen mit fremder Bietnummer, kann der Zuschlag | |
| verweigert werden. | |
| Die auf die Bietnummer eingetragene Person haftet in diesem Fall für diesen Missbrauch. | |
| § 9 | Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des Kaufpreises, die |
| Gefahr jeglichen Schadens jedoch bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. | |
| § 10 |
Mit dem Zuschlag ist ein Aufpreis von 19,5 % inkl. MwSt. an den Auktionator zu richten, durch |
| Bargeld oder per Scheck (Euro-oder bankbestätigter Scheck). Bei Verzögerung in der Zahlung | |
| haftet der Bieter für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins-und Währungsverluste. | |
| Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass sie mit dem | |
| Auktionator vorher vereinbart wurde. Für diesen Fall ist eine Bietersicherheit an den Auktionator zu | |
| richten, die 10 % des Mindestangebotes beträgt. Die Bietsicherheit kann durch Bargeld oder | |
| per Scheck geleistet werden. Bei schriftlichen Bietern ist Auktionsrechnung mit Zustellung fällig. | |
| § 11 |
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen |
| Sache verweigert, so finden die Übergaben an den Bieter nicht statt. Vielmehr gehen seine | |
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Rechte aus dem Zuschlag verloren. Der Auktionator kann ohne gerichtliches Verfahren für |
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| seine Auftraggeber die Sache in Besitz nehmen, und der Gegenstand kann auf Kosten des säumigen | |
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Bieters noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet für den Ausfall, dagegen hat er auf |
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| einen Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. | |
| § 12 |
Der Auktionator kann Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen im eigenen Namen |
| einziehen, bzw. einklagen. | |
| § 13 | Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen, anderenfalls |
| werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Bieters einem Unternehmen zur | |
| Aufbewahrung übergeben. Die Haftung für die in dieser Zeit auftretende etwaige Beschädigung oder | |
| der Verlust der Gegenstände übernimmt der Auktionator nicht. Die Verwahrung und der | |
| Transport erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Bieters. Minderwertige Gegenstände werden zu | |
| Lasten des Erwerbers zur Müllverbrennung bzw. Deponie gebracht. Über den Wert des | |
| Sache in Sonderheit dieser Bestimmung entscheidet der Auktionator. | |
| § 14 | Durch die Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines Schriftlichen Auftrages erkennt der Bieter |
| vorstehende Bedingungen an. Über die Dauer der Versteigerung in diesen Räumen hat der | |
| Auktionator und seine Begleitperson Hausrecht. | |
| § 15 | Der Ersteigerer hat die Möglichkeit, nach Schluss der Versteigerung nach Angabe der |
| Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Auftraggebers zu erfahren. | |
| Der Auftraggeber hat gleichenfalls das Recht , nach der Auktionsnummer den Namen und die | |
| Anschrift des Ersteigerers zu erfahren. | |
| § 16 | Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz des Auktionshauses. |
| § 17 | Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die |
| übrigen Bestimmungen. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind gegebenenfalls durch solche | |
| Bestimmungen zu ersetzen, die im Sinn und Zweck des Gewollten in gesetzliche zulässiger | |
| Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. | |
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Verantwortlicher Versteigerer: Hans – Joachim Renz |
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Auktionshaus St. Peter – Ording GmbH - Im Bad 18 - 25826 St. Peter – Ording |
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Mitglied im Bundesverband
deutscher Auktionatoren e. V. |